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ABRECHNUNG LEICHT GEMACHT

Die Praxis für Osteopathie Angelika Buchauer ist eine reine Privatpraxis.
Sie entscheiden, wie abgerechnet werden soll. Sie bekommen je nach Abrechnungswunsch eine individuelle Rechnung ausgestellt.

Beamte, Beihilfeberechtigte und Privatversicherte

Durch meine Zulassung als Heilpraktikerin wird die Osteopathie je nach Tarif von Ihrer Kasse ganz oder anteilig übernommen. Sie benötigen hierfür kein ärztliches Rezept. Bitte klären Sie im Vorfeld ihre Tarife ab und erkundigen sich ggf. nach den Erstattungsmodalitäten.

Zusatzversicherte

Wenn Sie im Besitz einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker sind, rechne ich gerne über die Heilpraktikergebührenverordnung GebüH ab und sie können die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld nach den Erstattungsmodalitäten.

Selbstzahler

Auch als Selbstzahler kommen Sie in den Genuss einer bargeldlosen Behandlung. Sie erhalten eine Rechnung und begleichen diese zeitnah.

Anhand meines 5 -jährigen Osteopathiestudiums mit Abschluss erstatten einige Krankenkassen einen Anteil. Im folgenden Link finden Sie eine Übersicht
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder
per E-Mail zur Verfügung!

Für den Fall, dass Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Arbeits-Stunden zuvor abzusagen. Somit kann er anderweitig vergeben werden. Ansonsten entsteht eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungsgebühr.